Welche Vorteile bietet ein externer Datenschutzbeauftragter

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Aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland ist es zum Schutz personenbezogener Daten vorgeschrieben, einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen einzusetzen. Das stellt die Geschäftsführung oder Entscheider vor die grundsätzliche Frage, ob diese Aufgabe von einem Mitarbeiter oder einem Externen durchgeführt werden soll. In der Praxis hat sich der externe Datenschutzbeauftragte aus Gründen bewährt, die nicht nur durch fachliche Kompetenz sondern auch unter Berücksichtigung von betriebsinternen Interessenkonflikten mit Mitarbeitern zu finden ist. Vertrauen und Neutralität sind hier ein weiterer nicht unbeachtet zu lassender Punkt.

Weitere Argumente, die für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten sprechen sind:

– Erfahrung und Fachwissen in allen Bereichen des Datenschutzes, welche über Jahre erworben worden sind und sofort eingesetzt werden können. Keine Einarbeitung und damit Freistellung von eigenen Mitarbeitern.

– Weiter ist zu beachten, dass unsachgemäßes Handeln auch juristische Probleme und Haftungsfragen mit sich führen können. Die Haftung liegt hier allein beim externen Datenschutzbeauftragten und nicht beim Unternehmen.

– Der Datenschutzbeauftragte muss sich ständig aus- und weiterbilden, um sämtliche auch gesetzlichen Änderungen umzusetzen. Der Aufwand und die dafür notwendigen Kosten sind nicht unerheblich. Teilnehmergebühren, Aufwand für Übernachtung etc., die nicht von ihrem Unternehmen zu tragen sind und ebenfalls nicht die Freistellung von Arbeitskraft eigener Mitarbeiter.

– Die Kostenkontrolle für ihr Unternehmen ist bei einem externen Datenschutzbeauftragten vollen Umfanges gegeben. Sie haben den Überblick über Maßnahmen, die zu den vereinbarten Konditionen durchgeführt werden und transparent sind.

– Für den externen Datenschutzbeauftragten gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Ein Mitarbeiter, der sich für den Datenschutz im Unternehmen verantwortlich zeigt, genießt 1 Jahr darüber hinaus nach Beendigung seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter Kündigungsschutz.

– Zu guter Letzt sollte ihr Unternehmen auch die Außenwirkung gegenüber Dritten nicht unberücksichtigt lassen. Ein Imagegewinn durch fundiertes Fachwissen durch einen unabhängigen zertifizierten Datenschutzbeauftragten schaffen Vertrauen im Umgang mit personenbezogener Daten durch Neutralität.

 

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