Dürfen Apotheken Adressdaten zu Werbezwecken nutzen?
Dürfen Apotheken Adressdaten zu Werbezwecken nutzen?
Nach dem Inkrafttreten der DSGVO sind Werbeaussendungen ebenfalls in den Focus der Öffentlichkeit geraten. Die Marketing Aktionen kleinerer Unternehmen wie die z.B. auch von Apotheken verpflichten zur Legitimierung der Adressaten.
Personenbezogenes Direktmarketing darf nur dann betrieben werden, wenn eine schriftliche Einwilligung des Kunden vorliegt. Im Zusammenhang mit Preisausschreiben bzw. Gewinnspielen gewonnene Adressen dürfen ebenfalls nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung zu weiteren Werbemaßnahmen verwendet werden. Das gleiche gilt selbstverständlich für Kundendaten, die ggfs. aus den Rezepten entnommen werden. Anderenfalls gilt, dass diese Daten zu Unrecht erhoben wurden und das kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.