Der richtige Umgang mit Auskunftsersuchen

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Der richtige Umgang mit Auskunftsersuchen

Nach der DSGVO besteht das Recht des Betroffenen auf Auskunft, ob und welche Daten über ihn erhoben wurden und das spätestens innerhalb 1 Monats. Das stellt den betreffenden Verantwortlichen in einem Unternehmen oder in der Behörde – will man eine Geldstrafe vermeiden – vor ein paar wesentliche Fragen, wie z.B. zunächst, ob Daten des Anfragenden verarbeitet und wo vorhanden sind, ist der Anfragende zur Auskunft berechtigt und unter welchen Voraussetzungen können Auskünfte verweigert werden oder in welcher Form ist die Auskunft zu erteilen und welche Inhalte sind ein Muß ? Ein sehr komplexes Thema. Auf jeden Fall sollten Auskunftsersuchen nicht ignoriert werden !

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