WhatsApp ist nicht zur geschäftlichen Nutzung geeignet….

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WhatsApp ist nicht zur geschäftlichen Nutzung geeignet und verstößt gegen die neuen Datenschutzrichtlinien.

Im Alltag im privaten Bereich ist bei der  Nutzung von WhatsApp hinsichtlich Datenschutz nichts zu beachten. Der Umgang mit eigenen privaten Daten und auch von Familie, Freunden und Bekannten sollte aber einmal kritisch hinterfragt werden.

Anders verhält es sich im geschäftlichen Bereich. Bei der Kommunikation mit Kunden oder auch beim Austausch von Mitarbeitern über interne Angelegenheiten jeglicher Art drohen ohne Wissen massive Verstöße gegen die neuen DSGV Richtlinien.

Wenn ein Mitarbeiter von seinem Handy Daten, Informationen oder gar Fotos an Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden etc. sendet,  wird bei der Nutzung von WhatsApp sein gesamtes Adressbuch mit allen dort gespeicherten Kontakten mit Telefonnummern, E-Mails, Adressen und Geburtstagen an WhatsApp und damit auch an Facebook übertragen. Was dort mit diesen Daten geschieht, zu welchem Zweck und mit welchen Folgen, bleibt völlig unklar und kann den weitergeleiteten Kontakten auch nicht mitgeteilt werden.

Hier wird also gegen das geltende Recht auf Information verstoßen. Ferner auf das Recht des Betroffenen auf Zustimmung der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte und ggfs. auf deren Löschung.

Ebenfalls wird gegen die DSGVO Richtlinie zur Weitergabe von personenbezogener Daten außerhalb der EU verstoßen. Facebook ist ein US Unternehmen.

 

Fazit: Die geschäftliche Nutzung von WhatsApp ist mit den Datenschutzbestimmungen der DSGVO nicht zu vereinbaren und sollte daher grundsätzlich unterlassen werden !

 

Der Datenschützer

Datenschutz in der Kanzlei des Insolvenzverwalters!

 

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